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Pfändungsfreigrenzen-Rechner nach § 850c ZPO

Tragen Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen und die Zahl Ihrer Unterhaltspflichten ein, dann nennt der Rechner den pfändbaren und den unpfändbaren Betrag samt Rechenweg. Grundlage sind § 850c ZPO und die amtliche Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026, gültig vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027. Alles rechnet in Ihrem Browser; übertragen wird nichts.

Wie viel bleibt Ihnen bei einer Lohnpfändung?

Die Rechnung läuft in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben übertragen und nichts gespeichert.

Ergebnis
Das bleibt Ihnen
1.861,18 €
Davon holt sich der Gläubiger
638,82 €
Unpfändbar in jedem Fall
1.587,40 €
Teilweise pfändbar

Vom Teil über dem Freibetrag bleiben 3 von 10 Zehnteln unpfändbar. Der Rest geht an den Gläubiger, solange die Pfändung läuft.

Wie diese Zahl zustande kommt

Unpfändbarer Grundbetrag (§ 850c Abs. 1 ZPO)
1.587,40 €
Freibetrag zusammen
1.587,40 €
Einkommen, auf volle 10 Euro abgerundet (§ 850c Abs. 5 ZPO)
2.500,00 €
Betrag über dem Freibetrag
912,60 €
Davon unpfändbar: 3/10 (§ 850c Abs. 3 ZPO)
273,78 €
Davon pfändbar: 7/10
638,82 €

Gerechnet wird nicht vom vollen Betrag: Zuerst geht der Teil über 4.866,30 € ungeschmälert an den Gläubiger, dann wird der Rest auf volle 10 Euro abgerundet, und erst vom Betrag oberhalb des Freibetrags bleiben 3 von 10 Zehnteln bei Ihnen. Genau in dieser Reihenfolge stehen die Beträge auch in der amtlichen Tabelle.

Das Konto ist nicht automatisch geschützt

Der Freibetrag oben schützt den Lohn beim Arbeitgeber. Sobald das Geld auf einem gewöhnlichen Girokonto liegt, greift dieser Schutz nicht mehr. Dafür brauchen Sie ein Pfändungsschutzkonto: Jede natürliche Person kann jederzeit von ihrer Bank verlangen, das bestehende Konto als P-Konto zu führen (§ 850k Abs. 1 ZPO) — kostenlos im Sinne des Kontopreises und ohne Begründung.

Auf dem P-Konto sind seit dem 01.07.2026 monatlich 1.590,00 € automatisch geschützt (§ 899 Abs. 1 ZPO). Höhere Freibeträge für Unterhaltspflichten, Kindergeld oder Sozialleistungen gibt es nur gegen eine Bescheinigung nach § 903 ZPO. Ist das Guthaben bereits gepfändet, wirkt die Umwandlung ab dem vierten Geschäftstag nach Ihrem Verlangen (§ 850k Abs. 2 ZPO).

Was dieser Rechner nicht leistet

  • Vereinfachte Berechnung. Sie bildet den Regelfall des § 850c ZPO ab. Im Streitfall zählt nicht dieses Ergebnis, sondern der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts und die Berechnung Ihres Arbeitgebers als Drittschuldner.
  • Sonderfälle bleiben außen vor. Bei einer Pfändung wegen Unterhaltsforderungen gelten nach § 850d ZPO eigene, deutlich niedrigere Grenzen. Hat eine unterhaltsberechtigte Person eigene Einkünfte, kann das Gericht sie auf Antrag des Gläubigers ganz oder teilweise unberücksichtigt lassen (§ 850c Abs. 6 ZPO).
  • Weihnachts- und Mehrarbeitsvergütung zählen gesondert. Sie gehören nach § 850a ZPO nicht in das Feld oben: Mehrarbeit ist zur Hälfte unpfändbar, die Weihnachtsvergütung bis zur Hälfte des auf volle 10 Euro aufgerundeten Freibetrags. Auch Urlaubsgeld, Erschwernis- und Gefahrenzulagen bleiben im üblichen Rahmen unpfändbar.
  • Reicht das Ergebnis zum Leben nicht, ist der nächste Schritt nicht der nächste Kredit. Die kostenlose Schuldnerberatung prüft Freibetragserhöhung, Ratenvereinbarung und Insolvenz — und stellt die Bescheinigung nach § 903 ZPO selbst aus.

Einordnung, keine Rechtsberatung. Grundlage: § 850c ZPO in Verbindung mit der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 vom 19.03.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80). Die Beträge gelten vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2027 und werden zum 1. Juli jedes Jahres angepasst.

Wie viel von meinem Einkommen darf gepfändet werden?

Unpfändbar sind mindestens 1.587,40 € im Monat, mehr bei Unterhaltspflichten. Vom Einkommen darüber bleiben drei Zehntel unpfändbar, bei einer unterhaltsberechtigten Person fünf Zehntel, bei fünf Personen neun Zehntel. Was 4.866,30 € monatlich übersteigt, ist ohne jeden Abschlag pfändbar. Den genauen Betrag samt Rechenweg nennt der Rechner oben.

Die Beträge stehen nicht im Gesetzestext selbst, sondern in einer jährlichen Bekanntmachung: § 850c Abs. 4 ZPO verpflichtet das Bundesministerium der Justiz, sie jeweils zum 1. Juli entsprechend der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags anzupassen. Maßgeblich ist derzeit die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 vom 19.03.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80).

Gerechnet wird in einer festen Reihenfolge, und die ist nicht beliebig: Zuerst geht der Teil über 4.866,30 € ungeschmälert an den Gläubiger. Der Rest wird auf volle 10 Euro abgerundet (§ 850c Abs. 5 ZPO). Bis zum Freibetrag bleibt davon alles unangetastet, und erst vom Betrag darüber wird der Zehntel-Anteil gebildet.

Wer nachrechnen will, braucht dafür keine Tabelle: Der Anhang der Bekanntmachung listet dieselben Werte in Stufen von 10 Euro auf. Im Pfändungsbeschluss genügt deshalb die bloße Bezugnahme auf diese Tabelle — der Arbeitgeber als Drittschuldner liest den Betrag dort ab.

Welche Freibeträge gelten seit dem 1. Juli 2026?

Unpfändbare Grundbeträge je Monat, gültig vom 01.07.2026 bis 30.06.2027
UnterhaltspflichtenUnpfändbar mindestensVom Teil darüber unpfändbar
keine1.587,40 €3/10
1 Person2.184,82 €5/10
2 Personen2.517,65 €6/10
3 Personen2.850,48 €7/10
4 Personen3.183,31 €8/10
5 Personen und mehr3.516,14 €9/10

Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 vom 19.03.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80), § 850c Abs. 1 bis 3 ZPO. Der Teil des Einkommens über 4.866,30 € monatlich ist voll pfändbar (§ 850c Abs. 3 Satz 3 ZPO). Die Werte gelten bis zum 30.06.2027 und werden zum 1. Juli jedes Jahres angepasst.

Was wird gepfändet und was nicht?

Gepfändet wird das Arbeitseinkommen, aber nicht alles davon. § 850a ZPO nimmt bestimmte Bezüge ganz oder teilweise heraus: Mehrarbeitsvergütung zur Hälfte, Weihnachtsvergütung bis 795,00 €, dazu Urlaubsgeld, Erschwernis- und Gefahrenzulagen im üblichen Rahmen sowie Geburts- und Sterbebeihilfen. Diese Teile bleiben bei der Freibetragsrechnung außen vor.

Diese Bezüge werden vor der Freibetragsrechnung abgezogen, nicht danach. Wer sein volles Bruttonetto in einen Rechner tippt, obwohl darin ein Weihnachtsgeld oder Überstunden stecken, kommt deshalb auf einen zu hohen pfändbaren Betrag — zu seinen eigenen Lasten.

Kindergeld gehört nicht zum Arbeitseinkommen und ist auf dem Pfändungsschutzkonto gesondert geschützt (§ 902 Satz 1 Nr. 5 ZPO). Eine Ausnahme gibt es: Wird wegen einer Unterhaltsforderung genau des Kindes gepfändet, für das gezahlt wird, entfällt dieser Schutz.

Umgekehrt gelten bei einer Pfändung wegen Unterhaltsforderungen nach § 850d ZPO eigene, deutlich niedrigere Grenzen. Das Vollstreckungsgericht setzt den Betrag dort im Einzelfall fest; die Tabelle dieser Seite passt auf diesen Fall nicht.

Wie richte ich ein Pfändungsschutzkonto ein?

Sie verlangen von Ihrer Bank formlos, dass Ihr bestehendes Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Darauf hat jede natürliche Person jederzeit einen Anspruch (§ 850k Abs. 1 ZPO) — auch bei negativem Saldo. Geschützt sind dann monatlich 1.590,00 € automatisch, ohne Antrag bei Gericht.

Ein neues Konto brauchen Sie dafür nicht, und eine Begründung ebenso wenig. Ist das Guthaben bereits gepfändet, wirkt die Umwandlung ab dem Beginn des vierten auf Ihr Verlangen folgenden Geschäftstages (§ 850k Abs. 2 ZPO). Deshalb zählt hier jeder Tag: Verlangen Sie die Umwandlung, sobald die Pfändung angekündigt ist.

Der P-Konto-Grundfreibetrag ist nicht derselbe Betrag wie der Lohnfreibetrag, sondern der auf volle 10 Euro aufgerundete: aus 1.587,40 € werden 1.590,00 € (§ 899 Abs. 1 ZPO). Er wird zum selben Termin angepasst wie die Pfändungsfreigrenzen.

Zwei Dinge fallen erfahrungsgemäß durch: Jede Person darf nur ein P-Konto führen und muss der Bank versichern, kein weiteres zu unterhalten (§ 850k Abs. 3 ZPO). Und nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben verfällt nicht sofort — es bleibt drei weitere Kalendermonate geschützt (§ 899 Abs. 2 ZPO).

Wie erhöhe ich den Freibetrag auf dem P-Konto?

Über den Grundbetrag von 1.590,00 € hinaus schützt die Bank nichts von selbst. Erhöhungen für Unterhaltspflichten, Kindergeld oder Sozialleistungen müssen Sie durch eine Bescheinigung nach § 903 ZPO nachweisen. Ohne diesen Nachweis darf die Bank den Mehrbetrag mit befreiender Wirkung an den Gläubiger auszahlen.

Ausstellen dürfen die Bescheinigung der Arbeitgeber, die Familienkasse, der Sozialleistungsträger sowie anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen (§ 903 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Die kostenlose Schuldnerberatung ist damit nicht nur Ratgeber, sondern die Stelle, die das Papier selbst ausstellt.

Befristete Bescheinigungen gelten für ihren Zeitraum, unbefristete muss die Bank zwei Jahre lang beachten (§ 903 Abs. 2 ZPO). Danach darf sie eine neue verlangen — legen Sie sich dafür eine Erinnerung, sonst fällt der Freibetrag ohne Vorwarnung auf den Grundbetrag zurück.

Für alles, was keine Bescheinigung abbildet — einmalige Nachzahlungen, besondere Härten, ein Einkommen weit über der Tabelle — entscheidet auf Antrag das Vollstreckungsgericht. Einwendungen gegen die Höhe eines Freibetrags müssen Sie der Bank spätestens bis zum Ablauf des sechsten Folgemonats mitteilen (§ 899 Abs. 3 ZPO).

Netto oder Pfändungsnetto — welche Zahl gehört in den Rechner?

In den Rechner gehört das Pfändungsnetto: das Nettoeinkommen abzüglich der nach § 850a ZPO unpfändbaren Bezüge. Es ist in Monaten mit Weihnachtsgeld oder vielen Überstunden niedriger als das Netto auf der Gehaltsabrechnung — und genau diese Differenz entscheidet über den pfändbaren Betrag.

Der Reihe nach: Vom Bruttolohn gehen Steuern und Sozialabgaben ab, das ergibt das Netto. Davon werden die Bezüge des § 850a ZPO abgezogen, das ergibt das Pfändungsnetto. Erst auf diese Zahl wird der Freibetrag angewendet. Der Arbeitgeber muss diese Rechnung als Drittschuldner selbst führen; die Abrechnung weist sie oft nicht getrennt aus.

Nicht zum Arbeitseinkommen zählen Kindergeld und die meisten Sozialleistungen. Sie stehen dem Schuldner zu und werden auf dem P-Konto über § 902 ZPO geschützt, nicht über die Lohnpfändungstabelle.

Ob Ihr Haushalt mit dem verbleibenden Betrag auskommt, ist eine zweite, ebenso wichtige Frage. Sie lässt sich mit dem Haushaltsrechner beantworten — kommt dort ein Minus heraus, ist die Freibetragserhöhung nach § 903 ZPO der erste Schritt, nicht der letzte.

Was jetzt konkret zu tun ist

Die Reihenfolge zählt: Wer erst das Konto schützt und dann verhandelt, verhandelt aus einer anderen Lage heraus.

  1. Konto umwandeln lassen. Formloses Verlangen an die Bank, dass das Girokonto als P-Konto geführt wird (§ 850k Abs. 1 ZPO). Das geht auch schon, bevor eine Pfändung zugestellt ist.
  2. Bescheinigung besorgen. Unterhaltspflichten, Kindergeld und Sozialleistungen erhöhen den geschützten Betrag nur mit dem Nachweis nach § 903 ZPO. Ausstellen darf ihn unter anderem eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle.
  3. Den Beschluss prüfen. Vergleichen Sie den Betrag, den der Arbeitgeber einbehält, mit dem Ergebnis oben. Weicht er ab, fragen Sie schriftlich nach der Berechnung — Rechenfehler des Drittschuldners sind nicht selten.
  4. Mit den Gläubigern sprechen. Eine Ratenvereinbarung kann eine Pfändung ablösen. Wie das abläuft und was dabei schiefgeht, steht unter Kredit trotz Pfändung.
  5. Keinen neuen Kredit aufnehmen. Bei laufender Pfändung vergibt weder eine deutsche Bank noch ein schufafreier Auslandsanbieter. Wer trotzdem zusagt, verlangt Vorkosten — die Muster stehen unter Schuldenfallen.

Warum diese Seite Ihnen keinen Kredit anbietet

Bei gepfändetem Einkommen ist ein weiterer Kredit nicht die Lösung, sondern der nächste Gläubiger. Deshalb steht auf dieser Seite kein Antragsknopf — auch nicht am Rand.

Der Weg, der in dieser Lage tatsächlich trägt, ist die kostenlose Schuldnerberatung: Sie stellt die Bescheinigung nach § 903 ZPO aus, verhandelt mit Gläubigern und prüft, ob ein Insolvenzverfahren der kürzere Weg ist. Was dort passiert und was es kostet, steht unter Wenn kein Kredit die Antwort ist.

§ 17 Abs. 4 PAngV

Repräsentatives Beispiel für einen Ratenkredit

Zwei Drittel der über diese Vermittlung zustande gekommenen Verträge werden zu diesem effektiven Jahreszins oder günstiger abgeschlossen. Ihr persönlicher Zins hängt von Bonität, Laufzeit und Darlehensbetrag ab.

Nettodarlehensbetrag
50.000 €
Laufzeit
60 Monate
Sollzinssatz (gebunden)
8,37 % p. a.
Effektiver Jahreszins
8,70 %
Monatliche Rate
60 × 1.022,73 €
Gesamtbetrag
61.363,57 €
Darlehensgeber des Beispiels
Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG, Darmstädter Str. 62, 64354 Reinheim

Verfügbare Zinsspanne über die Vermittlung: -0,40 % bis 19,90 % effektiver Jahreszins. Weitere Kosten außer den genannten fallen nicht an; für die Vermittlung zahlen Sie nichts.

Wir sind ungebundener Darlehensvermittler und arbeiten mit mehreren Darlehensgebern zusammen. Wir vergeben selbst keine Kredite.
Repräsentatives Beispiel des Vermittlungspartners smava GmbH, abgerufen am 7. August 2026.

Häufige Fragen

Wie viel darf von 2.500 Euro netto gepfändet werden?

Ohne Unterhaltspflichten sind 638,82 € pfändbar, Ihnen bleiben 1.861,18 €. Mit einer unterhaltsberechtigten Person sinkt der pfändbare Betrag auf 157,59 €, ab zwei Personen ist bei diesem Einkommen nichts mehr pfändbar. Maßgeblich ist das Pfändungsnetto, nicht das Netto der Gehaltsabrechnung.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Der Rechner läuft vollständig in Ihrem Browser. Es gibt keine Übertragung an einen Server, kein Cookie und keine Speicherung — auch nicht nach dem Schließen der Seite. Gerade bei Einkommensdaten ist das keine Nebensache, sondern die Voraussetzung dafür, das Werkzeug überhaupt zu benutzen.

Gilt der Freibetrag automatisch, oder muss ich ihn beantragen?

Beim Lohn gilt er automatisch: Der Arbeitgeber muss ihn als Drittschuldner von sich aus berücksichtigen. Auf dem Konto gilt automatisch nur der Grundbetrag von 1.590,00 €, und auch der erst ab der Umwandlung in ein P-Konto. Jede Erhöhung darüber verlangt eine Bescheinigung nach § 903 ZPO.

Wann ändern sich die Pfändungsfreigrenzen wieder?

Zum 1. Juli jedes Jahres. § 850c Abs. 4 ZPO koppelt die Beträge an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags; das Bundesministerium der Justiz gibt sie im Bundesgesetzblatt bekannt. Die hier gerechneten Werte gelten bis zum 30. Juni 2027 und stammen aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026.

Kann ich trotz laufender Pfändung einen Kredit bekommen?

In aller Regel nicht. Deutsche Banken lehnen ab, und der schufafreie Auslandskredit prüft die Pfändungsfreiheit des Einkommens ausdrücklich. Jedes Angebot, das trotzdem eine Zusage verspricht, verlangt früher oder später Geld im Voraus. Was in dieser Lage wirklich hilft, steht unter Kredit trotz Pfändung.

Quellen

  1. § 850c ZPO — Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen
  2. Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 vom 19.03.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80) (Stand: 26. März 2026)
  3. § 850a ZPO — Unpfändbare Bezüge
  4. § 850k ZPO — Einrichtung und Beendigung des Pfändungsschutzkontos
  5. § 899 ZPO — Pfändungsfreier Betrag auf dem Pfändungsschutzkonto
  6. § 903 ZPO — Nachweise über Erhöhungsbeträge

Wer diese Seite verantwortet

Thomas Mücke vermittelt seit 15 Jahren Konsumentenkredite und betreibt kredit-ohne-schufa.de seit 2004. Inhaberin der Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO ist die Astuna GmbH; die zuständige Aufsichtsbehörde steht im Impressum. Er schreibt hier, was er in der Vermittlung sieht — auch dann, wenn die ehrliche Antwort „kein Kredit" lautet.Stand: 8. August 2026 · geprüft von Thomas Mücke