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Schufa-Selbstauskunft: zwei verbreitete Irrtümer richtiggestellt

Rund um die Selbstauskunft halten sich zwei falsche Annahmen hartnäckig: dass sie nur einmal jährlich kostenlos möglich sei, und dass sie die Speicherdauer von Einträgen verlängere. Beide sind widerlegt — eine Häufigkeitsgrenze gibt es seit 2018 nicht mehr, und eine ausdrückliche Regel schließt den zweiten Effekt seit 2024 aus.

Kreditanfrage kostenlos stellen — ohne Vorkosten

Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Für die Vermittlung fallen für Sie keine Vorkosten an (§ 655d BGB). Wir erhalten eine Provision vom Kreditgeber, wenn ein Vertrag zustande kommt.

Ist die kostenlose Schufa-Selbstauskunft wirklich nur einmal im Jahr möglich?

Nein, diese Grenze ist entfallen. Sie beruhte auf § 34 Abs. 8 BDSG in der alten Fassung und wurde zum 25.05.2018 mit Inkrafttreten der DSGVO aufgehoben. Maßgeblich ist seither Art. 15 Abs. 3 DSGVO — dort nennt die Schufa keine Häufigkeitsgrenze.

Die „einmal jährlich"-Regel geistert seit über sieben Jahren durch Ratgeberportale, obwohl die gesetzliche Grundlage dafür längst weggefallen ist. Wer heute mehrfach im Jahr eine Selbstauskunft anfordert, überschreitet damit kein Limit — es gibt keins.

Verlängert eine Selbstauskunft die Speicherdauer eines Eintrags?

Nein, ausdrücklich nicht. Der Verhaltenskodex der Wirtschaftsauskunfteien stellt seit 2024 in Kapitel IV Nr. 4 klar: Die Ausübung eines Betroffenenrechts — etwa die Beantragung einer Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO — gilt nicht als Aktivität und verlängert damit nicht die Speicherdauer.

Diese Klarstellung entkräftet eine verbreitete Sorge: dass eine Anfrage zur eigenen Bonität wie eine „neue Aktivität" gewertet und dadurch die Löschfrist zurückgesetzt werden könnte. Das ist ausgeschlossen — die Frist läuft unabhängig davon weiter, wie oft eine Selbstauskunft angefordert wird.

Auch für die Anschriftendaten gilt: Erst nach drei Jahren ohne Aktivität, spätestens nach sechs Jahren, enden diese Einträge. Eine Selbstauskunft zählt hier ausdrücklich nicht als Aktivität, die diese Frist verlängert.

Beide Irrtümer im Überblick

Verbreitete Behauptung, tatsächliche Regel und Rechtsgrundlage
BehauptungTatsächlichGrundlage
Selbstauskunft nur einmal jährlich kostenloskeine Häufigkeitsgrenze mehrArt. 15 Abs. 3 DSGVO, § 34 Abs. 8 BDSG a. F. entfallen zum 25.05.2018
Selbstauskunft verlängert die Speicherdauernein, ausdrücklich ausgenommenVerhaltenskodex der Wirtschaftsauskunfteien, Kapitel IV Nr. 4, seit 2024

Wie Sie eine Selbstauskunft anfordern

Der Weg ist unkompliziert und in der Regel innerhalb weniger Wochen abgeschlossen.

  1. Kostenloses Konto anlegen

    Bei der Schufa direkt (schufa.de) oder über eine kostenlose Partner-App wie bonify lässt sich die Selbstauskunft online anfordern.

  2. Identität nachweisen

    Ein Identitätsnachweis ist erforderlich, meist per Video-Ident oder Postident — so wird verhindert, dass Dritte Ihre Daten abrufen.

  3. Auskunft prüfen

    Die vollständige Kopie nach Art. 15 DSGVO zeigt gespeicherte Verträge, offene und erledigte Zahlungsstörungen sowie deren jeweiliges Löschdatum.

  4. Bei Fehlern widersprechen

    Stimmt ein Eintrag nicht, greift das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) — unabhängig von der regulären Speicherfrist.

Selbstauskunft und Score-Simulator sind nicht dasselbe

Die Selbstauskunft zeigt Ihre gespeicherten Daten. Sie ersetzt nicht das Erklärtool der Schufa, mit dem sich der eigene Score nachvollziehen lässt — dazu die eigene Richtigstellung: Es gibt keinen „Schufa-Score-Simulator".

Wann sich eine Selbstauskunft besonders lohnt

  • Vor einem neuen Kreditantrag, um zu wissen, welche Einträge tatsächlich noch aktiv sind — hilfreich etwa vor einer Kreditanfrage.
  • Nach einer Ablehnung, um zu klären, ob ein Eintrag der Grund war oder ob ein Fehler vorliegt — mehr dazu unter Kredit abgelehnt.
  • Nach einer vollständigen Ratenzahlung, um das genaue Löschdatum eines erledigten Eintrags zu prüfen.
  • Regelmäßig als Kontrolle gegen Identitätsdiebstahl und Personenverwechslungen.

Häufige Fragen

Kostet eine Selbstauskunft bei der Schufa etwas?

Die Auskunft nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos. Kostenpflichtig sind nur zusätzliche Produkte der Schufa wie fortlaufende Bonitätsüberwachungen — die reine Selbstauskunft nicht.

Schadet häufiges Anfordern der Selbstauskunft meiner Bonität?

Nein. Die Selbstauskunft ist kein Anfragetyp, der an andere Unternehmen weitergegeben oder im Score berücksichtigt wird. Sie hat keinerlei Einfluss auf zukünftige Kreditentscheidungen.

Wie lange dauert die Bearbeitung einer Selbstauskunft?

In der Regel wenige Tage bis zu einigen Wochen, abhängig vom gewählten Weg und der Auslastung. Art. 15 DSGVO setzt eine Höchstfrist von einem Monat, verlängerbar um zwei weitere Monate bei komplexen Anfragen.

Zeigt die Selbstauskunft auch, wer meine Daten abgefragt hat?

Ja, die vollständige Auskunft nach Art. 15 DSGVO umfasst auch die Empfänger, an die Daten übermittelt wurden — nicht nur den aktuellen Datenbestand.

Kreditanfrage kostenlos stellen — ohne Vorkosten

Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Für die Vermittlung fallen für Sie keine Vorkosten an (§ 655d BGB). Wir erhalten eine Provision vom Kreditgeber, wenn ein Vertrag zustande kommt.

Quellen

  1. Verhaltensregeln für die Prüf- und Speicherfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien, Kapitel IV Nr. 4 (Stand: 24. Mai 2024)
  2. Art. 15 DSGVO — Auskunftsrecht der betroffenen Person
  3. schufa.de — Selbstauskunft, Erklärtool

Wer diese Seite verantwortet

Thomas Mücke vermittelt seit 15 Jahren Konsumentenkredite und betreibt kredit-ohne-schufa.de seit 2004. Inhaberin der Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO ist die Astuna GmbH; die zuständige Aufsichtsbehörde steht im Impressum. Er schreibt hier, was er in der Vermittlung sieht — auch dann, wenn die ehrliche Antwort „kein Kredit" lautet.Stand: 7. August 2026 · geprüft von Thomas Mücke