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Gekündigtes Girokonto: Wann löscht die Schufa den Eintrag wirklich?

Bis Mai 2024 mussten gekündigte Girokonten und Kreditkarten bei der Schufa sofort gelöscht werden. Seit dem neuen Verhaltenskodex der Auskunfteien gilt das nicht mehr: Der Eintrag bleibt drei Jahre gespeichert. Die Übersichtsseite der Schufa selbst nennt an dieser Stelle noch den alten, überholten Stand.

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Wird ein gekündigtes Girokonto sofort bei der Schufa gelöscht?

Nein, seit Mai 2024 nicht mehr. Bis dahin galt tatsächlich die Sofortlöschung nach Kündigung. Der aktuelle Verhaltenskodex der Wirtschaftsauskunfteien vom 25.05.2024 hat das geändert: Gekündigte Girokonten und Kreditkarten dürfen jetzt drei Jahre nach der Kündigung gespeichert bleiben. Die Übersichtsseite der Schufa selbst nennt bis heute den alten Stand.

Diese Änderung überrascht viele, die sich noch an die alte Regel erinnern oder sie auf einer veralteten Quelle gelesen haben. Ausgerechnet die Übersichtsseite der Schufa zu Speicherfristen war zuletzt am 05.01.2024 aktualisiert — also vor der Änderung — und nennt weiterhin die alte Sofortlöschung, ohne die neue Drei-Jahres-Regel zu erwähnen.

Warum wurde die Regel geändert?

Öffentlich begründet wurde die Verlängerung mit dem Interesse der Auskunfteien und Banken an einer vollständigeren Bonitätshistorie — ein gekündigtes Konto ohne jede Nachwirkung erschwerte die Einschätzung, ob jemand zuverlässig mit Bankverbindungen umgeht. Der neue Verhaltenskodex wurde am 24.05.2024 vom Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit genehmigt und gilt bis 25.05.2030.

Wichtig für die Einordnung: Ein gekündigtes, aber störungsfrei geführtes Konto ist kein Negativmerkmal. Die drei Jahre betreffen die reine Speicherung der Vertragsbeendigung, nicht eine Zahlungsstörung — die läuft nach eigenen, meist strengeren Fristen.

Speicherfristen für Girokonto und Kreditkarte im Vergleich

Alte und neue Regel gegenübergestellt
SachverhaltBis Mai 2024Seit dem neuen Verhaltenskodex
Störungsfrei geführtes, gekündigtes Girokontosofortige Löschung3 Jahre nach Erledigung
Störungsfrei geführte, gekündigte Kreditkartesofortige Löschung3 Jahre nach Erledigung
Auf Antrag vorzeitige Löschung möglichnicht relevantja, auf Antrag
P-Konto und Basiskontogespeichert, solange bestehendunverändert: solange bestehend

Quelle: Verhaltenskodex der Wirtschaftsauskunfteien, Kapitel IV Nr. 3a, gültig seit 25.05.2024.

Kann ich die Löschung vor Ablauf der drei Jahre verlangen?

Ja, der Kodex sieht ausdrücklich eine vorzeitige Löschung auf Antrag vor. Ein pauschaler Anspruch auf sofortige Löschung besteht nicht mehr, ein begründeter Antrag kann aber erfolgreich sein — insbesondere wenn kein berechtigtes Interesse Dritter an der weiteren Speicherung erkennbar ist.

Praktisch empfiehlt sich ein schriftlicher, kurzer Antrag direkt an die Schufa mit Verweis auf das gekündigte Konto und dem Wunsch nach vorzeitiger Löschung. Ein Anspruch auf Erfolg besteht nicht automatisch, die Möglichkeit aber schon.

Betrifft die neue Frist auch Zahlungsausfälle?

Nein — hier ist Vorsicht mit einer Verwechslung geboten. Diese Drei-Jahres-Frist betrifft die reine Kündigung eines störungsfrei geführten Kontos oder einer Kreditkarte. Ein tatsächlicher Zahlungsausfall wird weiterhin als eigenständige Zahlungsstörung gemeldet und unterliegt den strengeren Negativdaten-Fristen — regulär 3 Jahre, in bestimmten Fällen 18 Monate.

Auch beim Mobilfunk gilt eine Trennung: Bestehende Vertragskonten (Positivdaten) wurden vollständig gelöscht und werden seit einem Beschluss der Datenschutzkonferenz nicht mehr eingemeldet. Zahlungsausfälle im Mobilfunkbereich werden dagegen weiterhin gemeldet.

Was bei einer Kontokündigung praktisch zu beachten ist

  • Eine reguläre Kündigung ohne Zahlungsstörung ist kein Makel, wirkt sich aber bis zu drei Jahre auf den gespeicherten Datenbestand aus.
  • Vor einer neuen Kreditanfrage lohnt sich eine aktuelle Selbstauskunft, um zu sehen, welche gekündigten Konten noch geführt werden.
  • Ein Antrag auf vorzeitige Löschung ist möglich, aber kein garantierter Erfolg.
  • Verwechseln Sie die Kontokündigung nicht mit einem tatsächlichen Zahlungsausfall — dort gelten eigene, strengere Fristen.

Häufige Fragen

Wirkt sich ein gekündigtes Girokonto negativ auf meinen Score aus?

Eine störungsfrei geführte und gekündigte Bankverbindung ist kein Negativmerkmal im engeren Sinn. Die reine Speicherung dient vor allem der vollständigen Bonitätshistorie, nicht einer Abwertung.

Gilt die Drei-Jahres-Frist auch für ein P-Konto?

Nein. Ein P-Konto oder Basiskonto wird laut Verhaltenskodex gespeichert, solange es besteht — die Drei-Jahres-Frist beginnt erst nach dessen Beendigung.

Woher weiß ich, ob mein gekündigtes Konto noch bei der Schufa geführt wird?

Nur eine aktuelle Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO zeigt zuverlässig, welche Konten und mit welchem Stand noch gespeichert sind.

Kann ich der Speicherung widersprechen?

Ein formloser Antrag auf vorzeitige Löschung ist möglich. Ein genereller Widerspruch gegen die reguläre Drei-Jahres-Speicherung nach dem Verhaltenskodex hat ohne besonderen Grund in der Regel wenig Erfolgsaussicht.

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Quellen

  1. Verhaltensregeln für die Prüf- und Speicherfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien, Kapitel IV Nr. 3a (Stand: 24. Mai 2024)
  2. schufa.de — Speicherfristen-Übersicht (zuletzt aktualisiert 05.01.2024, nennt den alten Stand)

Wer diese Seite verantwortet

Thomas Mücke vermittelt seit 15 Jahren Konsumentenkredite und betreibt kredit-ohne-schufa.de seit 2004. Inhaberin der Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO ist die Astuna GmbH; die zuständige Aufsichtsbehörde steht im Impressum. Er schreibt hier, was er in der Vermittlung sieht — auch dann, wenn die ehrliche Antwort „kein Kredit" lautet.Stand: 7. August 2026 · geprüft von Thomas Mücke