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Kredit ohne SchufaBeratung seit 2004Kreditanfrage stellen

Schufa und Schufa-Score

Die Schufa ist die größte deutsche Wirtschaftsauskunftei und berechnet seit dem 17. März 2026 einen einheitlichen Score aus zwölf offengelegten Kriterien. Er ersetzt den alten Basisscore und sechs Branchenscores. Wie lange ein Eintrag gespeichert bleibt, was Sie kostenlos einsehen können und was sich ab dem 20. November 2026 ändert, erklärt diese Seite mit Belegen.

Kreditanfrage kostenlos stellen — ohne Vorkosten

Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Für die Vermittlung fallen für Sie keine Vorkosten an (§ 655d BGB). Wir erhalten eine Provision vom Kreditgeber, wenn ein Vertrag zustande kommt.

Was ist die Schufa genau?

Die Schufa Holding AG ist Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei: Sie sammelt Zahlungsdaten von rund 67 Millionen Menschen und 5,2 Millionen Unternehmen, wertet sie aus und gibt sie auf Anfrage an Vertragspartner weiter — vor allem Banken, aber auch Mobilfunk- und Versandunternehmen. Sie ist nicht die einzige Auskunftei, aber die mit dem größten Datenbestand.

Gegründet wurde sie 1927 in Berlin als „Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung" — mit dem Ziel, Kreditgeber vor Zahlungsausfällen zu schützen, indem Erfahrungswerte gebündelt statt bei jedem Einzelgeschäft neu erhoben werden. Diese Grundidee ist bis heute unverändert.

Neben der Schufa sind weitere Auskunfteien an den Verhaltenskodex der Branche gebunden: Creditreform Boniversum, CRIF, Dun & Bradstreet Deutschland, IHD und infoscore Consumer Data (Experian). Eine Bank kann grundsätzlich bei jeder von ihnen anfragen — in der Praxis dominiert die Schufa das Privatkundengeschäft.

Auskunft erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse nachweist, etwa als Vertragspartner vor einer Kreditentscheidung. Die Auskunftserteilung ist selbst kein Ausdruck von Misstrauen Ihnen gegenüber, sondern ein gesetzlich vorausgesetzter Teil der Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 505a BGB.

Wer meldet Daten an die Schufa, und wer darf sie abfragen?

Melden dürfen nur Vertragspartner, die einen Vertrag mit der Schufa geschlossen haben — praktisch alle Banken und Sparkassen sowie viele Mobilfunk-, Versand- und Energieunternehmen. Abfragen darf ebenfalls nur, wer ein berechtigtes Interesse hat und Ihre Einwilligung eingeholt hat, meist über die sogenannte Schufa-Klausel im Vertrag.

Diese doppelte Rolle ist Teil des Geschäftsmodells: Wer Daten abfragen will, muss auch eigene Daten liefern. Ein Unternehmen, das nie meldet, bekommt in der Regel auch keinen Zugang zu den Daten anderer. Banken ohne Sitz in Deutschland — etwa die Sigma Kreditbank aus Liechtenstein — sind an dieses System nicht gebunden und fragen die Schufa deshalb gar nicht erst ab. Details dazu stehen auf der Seite Schweizer Kredit.

Nicht jede Anfrage wird gleich behandelt: Eine reine Konditionenanfrage — die unverbindliche Prüfung, zu welchem Zins ein Angebot möglich wäre — fließt nicht in den Score ein und wird anderen Unternehmen nicht mitgeteilt. Erst eine echte Vertragsanfrage im Rahmen der verbindlichen Kreditprüfung wirkt sich aus.

Was ist der Schufa-Score, und wie funktioniert er seit 2026?

Der Schufa-Score ist eine Zahl zwischen 100 und 999, die das statistische Ausfallrisiko einer Person zusammenfasst. Seit dem 17. März 2026 gibt es nur noch diesen einen Score — er ersetzt den früheren Basisscore und sechs verschiedene Branchenscores, die bis Ende 2028 aus Übergangsgründen parallel weiterlaufen dürfen.

Berechnet wird der Score aus über 250 Merkmalen, von denen die Schufa zwölf offiziell offenlegt (Liste unten). Jedes Kriterium erhält Punkte; laut Schufa lässt sich die Rechnung im Prinzip nachvollziehen — das dafür vorgesehene Werkzeug heißt „Erklärtool", verfügbar im kostenlosen Schufa-Konto und in der bonify-App.

Die Umstellung wirkt in beide Richtungen: Wer vorher unter einem schwachen Branchenscore litt, kann seit 2026 besser dastehen. Wer knapp über der alten Schwelle lag, kann heute schlechter abschneiden. Erschwerend kommt hinzu, dass erst rund ein Viertel der Vertragspartner den neuen Score überhaupt nutzt — der Rest arbeitet noch mit alten Werten.

Die fünf Klassen des neuen Schufa-Scores

Schufa-Score-Klassen, Skala 100–999
KlasseScore-BereichAnteil der Bevölkerung
Hervorragend776–999ca. 62 %
Gut709–775ca. 20 %
Akzeptabel642–708ca. 8 %
Ausreichend100–641ca. 2 %
Kein Score / offene Zahlungsstörungenca. 8 %

Eigener Schufa-Score seit 17.03.2026, ersetzt Basisscore und die sechs Branchenscores (Übergangsfrist für Branchenscores bis Ende 2028). Quelle: Schufa, Stand der Erhebung 27.07.2026.

Welche zwölf Kriterien fließen offiziell in den Score ein?

Von über 250 ausgewerteten Merkmalen legt die Schufa diese zwölf offen — sie sind der einzige Teil der Berechnung, den Sie tatsächlich nachvollziehen können.

  1. Zahlungsstörungen
  2. Alter des ältesten Bankvertrags
  3. Alter der ältesten Kreditkarte
  4. Alter der aktuellen Adresse
  5. Alter des jüngsten Rahmenkredits
  6. Anzahl Anfragen und Abschlüsse für Girokonten und Kreditkarten in 12 Monaten
  7. Anzahl Anfragen außerhalb des Bankenbereichs in 12 Monaten
  8. Aufgenommene Ratenkredite in 12 Monaten
  9. Längste Restlaufzeit aller Ratenkredite
  10. Kreditstatus
  11. Immobilienkredit
  12. Vorliegen einer Identitätsprüfung

Was ist die 28-Tage-Regel bei Anfragen?

Seit der Score-Umstellung zählen mehrere Anfragen innerhalb von 28 Tagen nur noch einmal für den Score. Dadurch sank das Gewicht der Anfragen im Gesamtscore von rund 40 auf etwa 20 Prozent — Vergleiche bei mehreren Anbietern schaden dem Score also spürbar weniger als früher.

Anfragen von Energieversorgern und Wohnungsgesellschaften sind ohnehin scoreneutral, ebenso reine Konditionenanfragen. Was tatsächlich zählt, ist die Zahl verbindlicher Vertragsabschlüsse in kurzer Zeit, nicht die Zahl der Anfragen.

Für die Praxis heißt das: Ein Vermittler, der Ihre Angaben innerhalb weniger Tage mehreren Kreditgebern vorlegt, verursacht in der Regel keine mehrfache Score-Belastung — anders als früher, als jede Einzelanfrage separat gezählt wurde.

Den „Schufa-Score-Simulator" gibt es nicht

Im Netz kursiert der Begriff „Schufa-Score-Simulator" als angebliches Werkzeug, mit dem sich der eigene Score vorab durchrechnen lässt. Das ist kein Produkt der Schufa. Die Schufa selbst nennt ihr Werkzeug ausdrücklich „Erklärtool" — kostenlos im Schufa-Konto oder in der bonify-App.

Angebote unter dem Namen „Score-Simulator" stammen von Drittanbietern, die keinen Zugriff auf echte Schufa-Daten haben. Ihre Ergebnisse sind Schätzungen auf fremder Datenbasis, keine verlässliche Vorhersage.

Welche Auskunfts- und Berichtigungsrechte haben Sie?

Sie haben das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung falscher Daten (Art. 16 DSGVO) und auf Löschung, wenn eine Speicherfrist abgelaufen ist oder die Speicherung unrechtmäßig war (Art. 17 DSGVO). Eine gesetzliche Obergrenze wie „einmal im Jahr" gibt es dabei nicht.

Diese Jahresgrenze stand früher in § 34 Abs. 8 BDSG a. F. — die Vorschrift ist zum 25.05.2018 entfallen. Maßgeblich ist seither Art. 15 Abs. 3 DSGVO, der keine Häufigkeitsgrenze nennt. Wer öfter als einmal jährlich Auskunft verlangt, tut nichts Unübliches.

Die Auskunft muss laut EuGH (04.05.2023 — C-487/21) eine originalgetreue und verständliche Reproduktion aller gespeicherten Daten sein — eine bloße Kategorienbeschreibung reicht nicht. Bei Fragen zur konkreten Berechnung gilt seit dem EuGH-Urteil zu Dun & Bradstreet Austria (27.02.2025 — C-203/22): Die Auskunftei muss die tatsächlich angewandten Kriterien erläutern, nicht nur die abstrakte Formel. Geschäftsgeheimnisse sind der Aufsichtsbehörde oder dem Gericht vorzulegen, kein pauschaler Grund zur Verweigerung.

Ausdrücklich festgehalten im Verhaltenskodex der Auskunfteien: Eine Selbstauskunft verlängert die Speicherdauer nicht. Die verbreitete Sorge, eine Anfrage könnte schaden, ist unbegründet.

Wie lange speichert die Schufa welche Daten?

Je nach Sachverhalt zwischen sechs Monaten und mehreren Jahren. Eine ausgeglichene Forderung wird nach drei Jahren gelöscht — nach nur 18 Monaten, wenn Sie innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung gezahlt haben. Nach einer Restschuldbefreiung sind es sechs Monate. Die genauen Fristen zeigt die Tabelle.

Grundlage ist der „Verhaltenskodex für die Prüf- und Speicherfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien" vom 25.05.2024, genehmigt vom Hessischen Datenschutzbeauftragten, gültig bis 25.05.2030. Er bindet nicht nur die Schufa, sondern alle großen deutschen Auskunfteien.

Löschfristen im Überblick

Speicherfristen nach dem Verhaltenskodex der Wirtschaftsauskunfteien, Stand 25.05.2024
SachverhaltFristGrundlage
Ausgeglichene Forderung (Zahlungsstörung, inzwischen bezahlt)3 Jahre — 18 Monate bei Ausgleich binnen 100 Tagen nach Einmeldung und ohne weitere NegativdatenVerhaltenskodex IV.1
Nicht ausgeglichene Forderung (noch offen)3 JahreVerhaltenskodex IV.1
Erteilte Restschuldbefreiung6 Monate§ 3 InsoBekV
Abgewiesener Insolvenzantrag mangels Masse, Versagung oder Widerruf der Restschuldbefreiung3 JahreVerhaltenskodex IV.2.d, § 882b ZPO
Eintrag im Schuldnerverzeichnis (eidesstattliche Versicherung, Haftbefehl)3 Jahre nach EintragungVerhaltenskodex IV.2.a
Störungsfrei erledigter Vertrag (Ratenkredit, Leasing, Bürgschaft)3 Jahre nach ErledigungVerhaltenskodex IV.3.a
Gekündigtes Girokonto oder gekündigte Kreditkarte3 Jahre nach BeendigungVerhaltenskodex IV.3.a
Kreditanfrage eines Unternehmens (Anfrage zu einem Vertrag)12 MonateSchufa-FAQ; Verhaltenskodex IV.6 erlaubt bis zu 3 Jahre
Konditionenanfrage (Anfrage nur zu Zins und Konditionen)12 MonateSchufa-FAQ
Betrugsverdachtsinformation3 JahreVerhaltenskodex IV.5
Anschriftendaten3 Jahre ohne Aktivität, spätestens 6 JahreVerhaltenskodex IV.4
P-Konto oder Basiskontosolange das Konto bestehtVerhaltenskodex IV.3.c

Verhaltensregeln für die Prüf- und Speicherfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien vom 25.05.2024 (Art. 40 DSGVO), gültig bis 25.05.2030. Gebunden sind Dun & Bradstreet Deutschland, Creditreform Boniversum, CRIF, IHD, infoscore Consumer Data (Experian), Schufa, Verband der Vereine Creditreform.

Den Tag, an dem ein einzelner Eintrag verschwindet, rechnet der Löschfristen-Rechner aus — taggenau und mitsamt der 100-Tage-Regel.

Eine verbreitete Behauptung, die nachweislich falsch ist

Im Netz kursiert die Aussage, Forderungen unter 2.000 Euro würden bereits nach 18 Monaten gelöscht, wenn sie binnen 30 Tagen ausgeglichen wurden. Das existiert nicht — weder im aktuellen Verhaltenskodex noch in der Vorgängerfassung. Eine Betragsgrenze gibt es nicht.

Richtig ist: 18 Monate gelten unabhängig von der Höhe der Forderung, wenn der Ausgleich innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung erfolgte und danach keine weiteren Negativdaten hinzukommen.

Ebenfalls falsch, aber weit verbreitet: „Gekündigte Girokonten werden sofort gelöscht." Das galt bis Mai 2024 — seither gilt auch hier die reguläre Frist von drei Jahren. Die Übersichtsseite der Schufa selbst nennt an dieser Stelle noch den alten Stand.

Wurde die Sechs-Monats-Frist bei Restschuldbefreiung vom Gericht erzwungen?

Nein — die Schufa hat am 28.03.2023 freiwillig von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt und die Umstellung für rund 250.000 Betroffene bis zum 26.04.2023 abgeschlossen. Der Europäische Gerichtshof hat diese Praxis erst am 07.12.2023 (C-26/22 und C-64/22) nachträglich bestätigt: Auskunfteien dürfen Restschuldbefreiungsdaten nicht länger speichern als das öffentliche Insolvenzregister.

Die Umstellung betraf technisch rund 250.000 Personen und war zum 26.04.2023 abgeschlossen. Wer sich seither fragt, warum sein Eintrag „plötzlich weg" ist, findet hier die Erklärung — es handelt sich nicht um einen Fehler.

Was sich beim Scoring ab dem 20.11.2026 ändert

Mit dem Inkrafttreten von CCD II entsteht ein neuer § 37a BDSG, der das Scoring erstmals eigenständig regelt — als gesetzgeberische Antwort auf das EuGH-Urteil C-634/21 zu automatisierten Entscheidungen. Ab diesem Datum dürfen bestimmte Datenarten nicht mehr in einen Score einfließen:

a) besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten)

b) Alter, Geschlecht, Name sowie Daten aus der Nutzung sozialer Netzwerke

c) Informationen über Zahlungseingänge und -ausgänge auf Bankkonten

d) Anschriftsdaten — vollständig, ohne Ausnahme

Hinzu kommen ein Recht auf menschliches Eingreifen bei einer Score-Anfechtung, eine Aufbewahrungsfrist von einem Jahr für erstellte Werte und eine Transparenzpflicht auf Antrag: genutzte Daten und Kriterien, die Gewichtung der einflussreichsten Kriterien und die Aussagekraft des konkreten Scorewerts, einschließlich eines mathematischen Kennwerts (die Gesetzesbegründung nennt einen Gini-Koeffizienten).

Ein ungelöster Widerspruch im neuen Score

Kriterium 4 des seit 17.03.2026 laufenden Schufa-Scores ist das „Alter der aktuellen Adresse" — ein Anschriftendatum. § 37a Abs. 2 Nr. 1 lit. d BDSG n. F. verbietet Anschriftsdaten ab 20.11.2026 jedoch ausnahmslos. Wie dieser Widerspruch aufgelöst wird, hat bislang keine offizielle Quelle beantwortet — die Schufa muss ihr erst wenige Monate altes Score-Modell aller Voraussicht nach erneut anpassen.

Was sagt die Aufsicht zum neuen Score?

Uneinheitlich: Der Hessische Datenschutzbeauftragte hält den neuen Score nach eigenen Angaben (Stand 16.07.2026) grundsätzlich für rechtmäßig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) meldete am 20.07.2026 dagegen „viele offene Fragen" — Verbraucher berichten über verschlechterte Scores ohne erkennbar veränderte finanzielle Lage. Schon im Bericht vom 02.12.2025 betrafen 79 Prozent von 317 Meldungen den Score.

In einem Vorgängerbericht vom 02.12.2025 zählte der vzbv 317 Meldungen, davon 79 Prozent zum Score, teils mit falschen Einträgen und Personenverwechslungen. Die Methodik dieser Berichte ist qualitativ — eine Sammlung gemeldeter Fälle, keine repräsentative Studie.

Rechtlich ungeklärt bleibt zudem die Reichweite des Auskunftsanspruchs über die Score-Berechnung: Der Bundesgerichtshof verkündet am 21.10.2026 seine Entscheidung in den Verfahren I ZR 227/25 bis I ZR 230/25. Die Vorinstanz (OLG Dresden) hatte einen Anspruch auf Auskunft über die Gewichtung der stärksten Kriterien bejaht — Presseberichte deuten an, dass der Bundesgerichtshof dieser Linie nicht folgen dürfte.

Je nach Ihrer Situation

Diese Seite erklärt das System dahinter. Für konkrete nächste Schritte:

  • Sie haben einen negativen Eintrag

    Welche Bank trotz eines Eintrags noch prüft und wie lange er wirklich stehen bleibt, erklärt die Seite Kredit trotz negativer Schufa.

    Vertiefung mit konkreten Wegen
  • Sie wollen aktiv etwas verbessern

    Was den Score realistisch beeinflusst und was ein Mythos ist, steht auf der Seite Bonität verbessern.

    Konkrete Ansatzpunkte
  • Ein Antrag wurde bereits abgelehnt

    Warum Banken ablehnen und welche Wege danach realistisch sind, zeigt die Seite Kredit abgelehnt.

    Was jetzt wirklich hilft

Häufige Fragen

Ist die Schufa eine Behörde?

Nein. Die Schufa Holding AG ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, keine staatliche Stelle. Sie unterliegt aber der Aufsicht der Datenschutzbehörden und dem Verhaltenskodex, den diese genehmigt haben.

Kostet die Schufa-Selbstauskunft etwas?

Die Auskunft nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos, ohne genannte Häufigkeitsgrenze. Kostenpflichtige Produkte wie der „Bonitätsauskunft-Bonitätscheck" sind ein zusätzliches, freiwilliges Angebot der Schufa — für die reine Selbstauskunft nicht nötig.

Wie lange ist eine Kreditanfrage bei der Schufa sichtbar?

Nach Angaben der Schufa 12 Monate gespeichert, für andere Unternehmen aber nur sichtbar, solange sie jünger als elf Tage ist. Die verbreitete Angabe „10 Tage" ist ungenau — korrekt sind elf Tage.

Verschlechtert eine Kontoauskunft (Kontoblick) beim Kreditantrag den Schufa-Score?

Nein, direkt nicht — Kontobewegungen fließen bislang nicht in den Schufa-Score ein. Sie sind aber Teil der eigenständigen Bonitätsprüfung der Bank. Ab 20.11.2026 dürfen Zahlungsein- und -ausgänge zudem ausdrücklich nicht mehr in ein Scoring einfließen (§ 37a Abs. 2 Nr. 1 lit. c BDSG n. F.).

Gibt es einen Score ganz ohne Schufa?

Ja, andere Auskunfteien wie Creditreform Boniversum oder CRIF berechnen eigene Scores. Ein Kredit ganz ohne jede Score-Auskunft ist in Deutschland praktisch nur beim Auslandskredit möglich, der die Schufa systembedingt nicht abfragt — Details auf der Seite Schweizer Kredit.

Kann ich gegen einen aus meiner Sicht falschen Score vorgehen?

Ja. Prüfen Sie zuerst per Selbstauskunft, welche Daten dem Score zugrunde liegen, und fordern Sie bei fehlerhaften Einträgen Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) bei der meldenden Stelle. Ab 20.11.2026 kommt ein ausdrückliches Anfechtungsrecht mit Recht auf menschliches Eingreifen hinzu (§ 37a Abs. 5 BDSG n. F.).

Warum haben acht Prozent der Menschen laut Tabelle „keinen Score"?

Diese Gruppe hat entweder offene Zahlungsstörungen, die eine reguläre Score-Berechnung überlagern, oder es liegen der Schufa schlicht zu wenige Daten vor, etwa bei jungen Erwachsenen ohne eigene Verträge.

Kreditanfrage kostenlos stellen — ohne Vorkosten

Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Für die Vermittlung fallen für Sie keine Vorkosten an (§ 655d BGB). Wir erhalten eine Provision vom Kreditgeber, wenn ein Vertrag zustande kommt.

Quellen

  1. Neuer Schufa-Score, fünf Klassen, live seit 17.03.2026 (Stand: 17. März 2026)
  2. Verhaltensregeln für die Prüf- und Speicherfristen der Wirtschaftsauskunfteien (Stand: 25. Mai 2024)
  3. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 — CCD II, BGBl. 2026 I Nr. 139 (§ 37a BDSG n. F.) (Stand: 18. Mai 2026)
  4. EuGH, 07.12.2023 — C-634/21 (automatisierte Entscheidung) (Stand: 7. Dezember 2023)
  5. EuGH, 07.12.2023 — C-26/22 und C-64/22 (Restschuldbefreiung) (Stand: 7. Dezember 2023)
  6. EuGH, 27.02.2025 — C-203/22, Dun & Bradstreet Austria (Stand: 27. Februar 2025)
  7. EuGH, 04.05.2023 — C-487/21 (Kopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO) (Stand: 4. Mai 2023)
  8. Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit — FAQ zum neuen Schufa-Score (Stand: 16. Juli 2026)
  9. Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) — Meldungen zum neuen Schufa-Score (Stand: 20. Juli 2026)
  10. Art. 15, 16, 17 DSGVO

Wer diese Seite verantwortet

Thomas Mücke vermittelt seit 15 Jahren Konsumentenkredite und betreibt kredit-ohne-schufa.de seit 2004. Inhaberin der Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO ist die Astuna GmbH; die zuständige Aufsichtsbehörde steht im Impressum. Er schreibt hier, was er in der Vermittlung sieht — auch dann, wenn die ehrliche Antwort „kein Kredit" lautet.Stand: 7. August 2026 · geprüft von Thomas Mücke